Das Krankenversicherungsgesetz (KVG):
Einheitliche Finanzierung ambulant stationär (EFAS) und Pflegefinanzierung: Wo drückt der Schuh?
Die Finanzierung im eidgenössischen Krankenversicherungsgesetz (KVG) kommt erneut auf den Prüfstand.
Selten schien die Wahrscheinlichkeit so hoch, dass sich tatsächlich auch etwas fundamental verändert und dies
gleich doppelt. Einerseits wird mit Hochdruck an einer Lösung für eine einheitliche Finanzierung ambulant
stationär (EFAS) gearbeitet, anderseits hat das Restkosten-Urteil des Bundesgerichts im Bereich der
Langzeitpflege-Finanzierung zu intensivierter politischer Betriebsamkeit geführt. Welche Lösungen zeichnen
sich ab? Wie weit soll EFAS gehen? Soll sie auch die Langzeitpflege einbeziehen? Oder soll diese bewusst
anders finanziert werden? Was geschieht mit den zu viel bezahlten Beiträgen der Versicherten und der privaten
Haushalte als Folge der zu hohen Betreuungstaxen? Welche Hindernisse sind bei der Umsetzung geplanter
Reformvorhaben zu überwinden? Welche Details sind zu regeln? Welche Fragen können nicht losgelöst davon
betrachtet werden? Und vor allem: Mit welchen Auswirkungen auf Versicherte und Steuerzahler, auf Patienten,
auf Kantone bzw. Versicherer, Spitäler, Pflegeheime und andere Akteure im Gesundheitswesen dürfte zu rechnen
sein? Diesen und weiteren Fragen widmet sich die einmal jährlich stattfindende KVG-Tagung im Jahr 2019.