Die St.Galler Tagung zum Gesundheits- und Pflegerecht will zwei Ziele erreichen: Zum einen sollen die
Teilnehmenden einen aktuellen Ueberblick über die neuesten Entwicklungen erhalten. Zum anderen will die
Tagung ein zentrales Thema vertiefen und aus verschiedenen Blickwinkeln durchleuchten.
Im Jahr 2019 werden die Entwicklungen in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung im Gesundheitsrecht
ebenso aufgezeigt wie die Entwicklungen im Pflegerecht. Dann wendet sich die Tagung einem aktuellen Thema
zu, nämlich der Aufgabenteilung bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten. Was ist hier die ärztliche
und was die pflegerische Aufgabe? Was darf delegiert werden? Wie wird überwacht? Und: Wie wird abgerechnet?
Wo liegen die Chancen und Risiken der Delegation, wo gibt es Grenzen? Beinhaltet die Delegation mehr Auf-
wand als Nutzen? Wie können sich Leistungserbringer (Spital, Reha-Kliniken, Spitex und weitere) organisieren?
Eine bunte Palette von Fragestellungen und ein Reigen von Antwor ten dazu soll die Tagung geben. Die
Referierenden sind mit den verschiedenen Fragen bestens vertraut und bieten Gewähr für eine praxisbezogene
und aktuelle Tagung.
An der Tagung werden Unterlagen abgegeben. Die Diskussionsrunden erlauben den Einbezug der Teilnehmenden.
Fragen an die Referierenden können bereits vorgängig der Tagung gestellt werden.
Die Tagung richtet sich an Personen, die im Gesundheits- und Pflegebereich tätig sind (Spital, Pflegeheim,
ambulante
Praxis), an Vertretungen von Gesundheitsbehörden, an die Anwaltschaft, an Mitarbeitende von
Versicherungen
sowie an weitere interessierte Personen.
Thematische Schwerpunkte:
Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung im Gesundheitsrecht
Blick auf Entwicklungen im Pflegerecht
Aufgabenteilung bei der medizinischen Behandlung
Ärztliche pflegerische Leistung
Aktuelle Abrechnungsfragen