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Imhof: Pflegerische und ärztliche Expertise: Erfolgreich verhandeln

 

Zusammenfassung des Tribüne-Vortrags am SBK Kongress 2009

 

Lorenz Imhof ist Leiter Forschung und Entwicklung Pflege an der Züricher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW.

Er stellt einleitend die Frage ans Publikum: "Sind Sie für die interdisziplinäre Zusammenarbeit?" und sein Vortrag hat zum Ziel, dass diese Frage vom Publikum mit "ja" beantwortet werden soll.


Imhof definiert den Begriff Zusammenarbeit und zeigt zunächst die Herausforderungen auf, die sich hier stellen. Diese sollen gemeinsam interdisziplinär angegangen werden. Um die Wirksamkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit nachzuweisen, braucht es spezielle Forschungsmethoden. Bisher sind die Forschungsresultate hierzu eher dürftig.


Die WHO hat Qualitäten der Zusammenarbeit diskutiert und sagt im Bericht, dass Grenzen überschritten werden müssen um kreative Problemlösungen zu finden. Dabei sollte die Konzentration v.a. auf drei Feldern liegen:

  • Zusammenhängendes Versorgungssystem schaffen
  • Wirksamer Einsatz der personellen Ressourcen
  • Fokus auf Patienten und Familien


Zusammenarbeit ist ein Verhandlungsprozess in den immer auch Machtfragen hineinspielen. Erfolgreiches Verhandeln ist wichtig damit Pflege überhaupt erfolgreich handeln kann. Verhandeln ist mehr als Informationsaustausch, der Kern liegt im gemeinsamen Beurteilen von Sachverhalten. Nur so ist die gemeinsame Akzeptanz möglich.


Der Referent geht auf die Unterschiede von multi- inter- und transdisziplinärer Zusammenarbeit ein. Die transdisziplinäre Zusammenarbeit ist die engste Form und setzt gemeinsame Theorien und Konzepte voraus.


Die Beziehungsperspektive findet unter den folgenden Beziehungsmustern statt: kollegial, kollaborativ, Student-Lehrer, neutral oder negativ (Kramer & Schmalenberg, 2003)

 

Wichtiges Qualitätskriterium ist der Inhalt und das Wissen den die Pflege in die interdisziplinäre Zusammenarbeit einbringen kann. Hier sind u.a. die Werte wie Fürsorge und Fürsprache und die Nähe zum Patienten zu nennen.


Der Referent kommt nun zum konkreten Beispiel der Reanimationsverordnung. Hierzu wurde eine qualitative Studie durchgeführt (DNAR-Studie) die das bisherige Handlungsmodell, in dem die Pflege eine sehr untergeordnete Rolle spielt, betrachtet. Da 80% der Patienten eine Reanimation im Spital nicht überleben und von den Überlebenden viele bleibende Schäden erleiden, steht die Frage im Raum, ob Pflegekräfte die Durchführung einer Reanimation auch verweigern können.
Imhof stellt die wichtigsten Ergebnisse der Resultate der Studie vor: Entscheidungen können in drei Phasen aufgeteilt werden.

  • Routine - hier handelt es sich um eine provisorische Entscheidung die auf organisatorischen und zeitlichen Vorgaben basiert. Die Verordnung ist immer "Rea ja", es besteht kein Bezug zur Patientensituation und die Verordnung ist meistens informell und mündlich gemacht.
  • Konsens - diese Phase beginnt nachdem die Routineentscheidung in Frage gestellt wird. Nun wird die Patientensituation einbezogen. Initiiert wird diese Diskussion meistens durch die Pflegepersonen und es geht ihnen meistens eine Veränderung der Patientensituation voraus. Es wird nun eine Einschätzung der Wirkung von möglichen Massnahmen vorgenommen und die verschiedenen Teilnehmer suchen ein Konsens. Wissen und Verhandlungsprozesse entscheiden über das Ergebnis der Diskussion. Hier lassen sich nun zwischen Einzel- und Teamentscheid vier verschiedene Muster ablesen, wie die Entscheidungen getroffen werden. (Hierarchische medizinische Expertise, Multilaterale medizinische Expertise, Umlimitierte Patientenautonomie und Verhandelte Patientenautonomie).
  • Ausführen - hier wird nochmal hinterfragt. Falls kein Konsens erzielt wurde, versucht das Pflegepersonal eine erneute Diskussion zu ermöglichen um die Entscheidung neu zu überdenken. Eine "Rea nein" Verordnung wird nicht mehr gesehen als "etwas weglassen" sondern als Gelegenheit, dem Kranken einen würdevollen Tod zu ermöglichen. Fallweise wird die Rea Entscheidung, wenn sie nicht mitgetragen werden, auch unterlaufen.
    Schlussfolgerungen:


Abschliessend stellt Imhof fest, dass fehlender Konsens gefährlich und daher - nicht nur bei Rea Verordnungen - immer ein solcher angestrebt werden soll. Konsens wird durch gemeinsames Beurteilen und Bewerten gebildet. Die eigenen Entscheidungskriterien sollen offen gelegt werden um von der anderen Partei verstanden und akzeptiert werden zu können. Verhandlungskultur muss entwickelt werden. "Es gibt keinen Grund für die professionelle Dominanz eines Berufs über einen anderen in einer klientenzentrierten Versorgung".

 

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