Adserver Header
Analytics
Leaderboard
suchen Suche
Sky Left
separator
Impressum  |  Feedback  |  Werbung  |  Sitemap  |  Hilfe  |  Login Work&Care
Rectangle Top
Keine Dolmetscher-Pflicht bei der Aufklärung ausländischer Patienten
Patienten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, haben beim ärztlichen Aufklärungsgespräch nicht automatisch das Recht auf einen Dolmetscher.

Der Arzt kann auch auf andere nicht-professionelle „Sprachmittler“ zurückgreifen. Darauf weist ein Experte für Medizinrecht in der Fachzeitschrift "DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift" (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2009) hin.

 

Vor Operationen und anderen Behandlungen müssen Ärzte alle Patienten auf mögliche Risiken hinweisen. Dabei reicht es aber nicht aus, diese zu benennen, die Mediziner müssen sich immer auch vergewissern, dass ihre Patienten ihnen sprachlich folgen können. Eine Pflicht bei allen Migranten mit geringen Deutschkenntnissen einen Dolmetscher hinzuzuziehen, gibt es jedoch nicht, so Dr. jur. Hans-Jürgen Rieger, Fachanwalt für Medizinrecht aus Karlsruhe.

 

Dies hatte jüngst auch das Kammergericht Berlin festgestellt. Dort war eine Ärztin freigesprochen worden, deren Patientin nach einer Meniskusoperation am Knie an einer Lungenembolie gestorben war. Die Ärztin hatte die Patientin auf das erhöhte Risiko hingewiesen, das wegen eines Übergewichts bestand. Dr. Rieger: Die Medizinerin erinnerte sich zwar nicht mehr an das konkrete Aufklärungsgespräch. Sie konnte dem Gericht jedoch glaubhaft versichern, dass sie stets darauf achte, sich den Patienten gegenüber verständlich auszudrücken und im Zweifelsfall einen Sprachmittler hinzuziehe. Dies sei im vorliegenden Fall nicht geschehen, da sie sich mit der Patientin ausreichend verständigen konnte.

 

Als Sprachmittler kommen Begleitperson des Patienten oder ein der Muttersprache des Patienten kundiger Mitarbeiter von Praxis oder Krankenhaus infrage. Dr. Rieger riet den Ärzten jedoch, sich in jedem Fall schriftliche Aufzeichnungen über die Durchführung des Aufklärungsgesprächs zu machen.

 

H.-J. Rieger: Aufklärung ausländischer Patienten.. DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2009; 134 (44): S. 2245-2246.

 

 

Sprachbarrieren bei Patienten

 

Ein Arzt unterliegt seiner Pflicht, dass er den Patienten aufklären muss über z.B. Risiken einer Operation. Es reicht nicht wenn nur die Faktoren genannt werden, sondern das Fachpersonal muss sich vergewissern, dass ihre Patienten ihnen sprachlich folgen können. Dies ist jedoch oft Ansichtssache. Der Arzt kann, muss aber nicht, wenn er es für nötig hält einen nicht-professionellen „Sprachmittler“ beiziehen. Dies können Begleiterpersonen oder Angehörige des Patienten sein. Das Problem besteht jedoch darin, dass diese, weil sie z.B. nicht über das nötige Fachwissen oder Verständnis der Terminologie verfügen, wichtige Wörter weglassen, Wörter durch andere ersetzen, den Sinn normalisieren (z.B. Arzt: sie müssen, Angehöriger: wäre gut wenn du...). Wichtig ist es jedoch beim Dolmetschen, dass man nur Sprachrohr ist und sich selbst nicht einbringt. Häufig werden mehrsprachige Mitarbeitende oder Angehörige der Situation beigezogen mit der Begründung des geringeren Organisationsaufwandes und Kostenaufwandes. In der Justiz ist der Fall anders, dort hat jeder fremdsprachige Angeklagte Recht auf einen Dolmetscher. Denn es ist dort, wie auch im Spital, der Psychiatrie, etc. essentiell, dass sich die Personen mitteilen können, denn sie sind die Informationsquelle.

 

In der Schweiz sollten in einem Pilotprojekt Richtlinien für Schweizer Spitäler erarbeitet werden, wie sie mit Sprachbarrieren umgehen und welche Dolmetschangebote eingerichtet werden sollen. Viele vor allem grosse Spitäler verfügen zur Erleichterung bereits über Spitalwörterbücher oder Dolmetscherverzeichnisse. Eine Schwierigkeit, die vielerorts noch heute besteht ist die Unklarheit darüber, in welchen Situationen eine qualifizierte Dolmetscherperson beigezogen werden sollte und wann behelfsweise auf mehrsprachige Mitarbeitende zurückgegriffen werden kann. 

 

Diese Thematik ist in der heutigen Zeit von zentraler Bedeutung, da man als Arbeitskraft im Gesundheitswesen oft zu hören bekommt „das wurde mir vom Arzt nicht mitgeteilt, wenn ich das gewusst hätte...“. Vielleicht hat der Patient die Informationen einfach auf Grund sprachlicher Barrieren nicht vollständig verstehen können. Weiter gilt es zu beachten, dass die Zahl der Migranten in der Schweiz in den letzten Jahren steigend war und diese laut Umfragen auch häufiger ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen als Schweizer Bürger.

Quelle: DOLMETSCHEN IM SPITAL – Mitarbeitende mit Sprachkompetenzen erfassen, schulen und gezielt einsetzen - Link >>

Quelle: Thieme Presseservice / Institut für Pflegewisschenscht der Uni Basel

Veröffentlicht: 2010-01-25

Diesen Artikel drucken oder weiterempfehlen Drucken E-mail
 
Anzeige
separator
separator

 

newsletterPartnersites

tellmed


Portal für medizinische Fachpersonen, die Patientinnen und Patienten mit Eisenmangel und Eisenmangelanämie beurteilen und behandeln.

Iron.medline.ch
besuchen »

newsletterPartnersites

tellmed


Dieses Fachportal richtet sich ausschliesslich an Mitglieder medizinischer und pharmazeutischer Berufe.

Tellmed.ch besuchen »

newsletterPartnersites

tellmed


Aktuelle Gesundheits-Informationen für Patienten und Angehörige, zusammengestellt von der Fachredaktion von Mediscope.

Sprechzimmer.ch besuchen »

terminkalendarTerminkalender
Termine für den Veranstaltungskalender eingeben >>

 

Anzeige
Right Skyscraper

 

separator
VeryRight Skyscraper
Adserver Footer