Pflegeethik & Recht

Das fixierungsfreie Pflegeheim ist möglich — Wege zur Vermeidung freiheitsentziehender Massnahmen

Zusammenfassung

Dieser Fachartikel zeigt auf, dass fixierungsfreie Pflege in Pflegeheimen möglich und rechtlich geboten ist. Freiheitsentziehende Massnahmen (FEM) wie Bettgitter, Fixiergurte oder sedierenden Medikamente können durch geeignete Alternativen deutlich reduziert oder ganz vermieden werden.

Rechtliche Grundlagen

Freiheitsentziehende Massnahmen greifen in das Grundrecht auf Freiheit ein. In der Schweiz (ZGB Art. 383-385), Deutschland (BGB § 1631b, PsychKG) und Österreich (HeimAufG) gelten strenge Voraussetzungen für deren Anwendung.

Alternativen zu Fixierungen

  • Sturzprophylaxe: Niedrigflurbetten, Hüftprotektoren, Sensormatten
  • Milieugestaltung: Orientierungshilfen, Lichtkonzepte, Bewegungsräume
  • Pflegerische Interventionen: Validation, Biografiearbeit, Beschäftigungsangebote
  • Technische Hilfen: Sensorsysteme, GPS-Ortung bei Weglauftendenz

Praxisbeispiele

Mehrere Pflegeheime in der DACH-Region haben erfolgreich auf fixierungsfreie Konzepte umgestellt. Die Erfahrungen zeigen: Sturzraten steigen nicht an, die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner verbessert sich deutlich, und das Pflegepersonal berichtet von einer höheren Arbeitszufriedenheit.

Bibliografische Angaben

Typ Fachartikel
Quelle Die Schwester Der Pfleger, 01/2012
Jahr 2012
Themengebiet Pflegeethik, Altenpflege, Recht