Zusammenfassung
Dieser Fachartikel zeigt auf, dass fixierungsfreie Pflege in Pflegeheimen möglich und rechtlich geboten ist. Freiheitsentziehende Massnahmen (FEM) wie Bettgitter, Fixiergurte oder sedierenden Medikamente können durch geeignete Alternativen deutlich reduziert oder ganz vermieden werden.
Rechtliche Grundlagen
Freiheitsentziehende Massnahmen greifen in das Grundrecht auf Freiheit ein. In der Schweiz (ZGB Art. 383-385), Deutschland (BGB § 1631b, PsychKG) und Österreich (HeimAufG) gelten strenge Voraussetzungen für deren Anwendung.
Alternativen zu Fixierungen
- Sturzprophylaxe: Niedrigflurbetten, Hüftprotektoren, Sensormatten
- Milieugestaltung: Orientierungshilfen, Lichtkonzepte, Bewegungsräume
- Pflegerische Interventionen: Validation, Biografiearbeit, Beschäftigungsangebote
- Technische Hilfen: Sensorsysteme, GPS-Ortung bei Weglauftendenz
Praxisbeispiele
Mehrere Pflegeheime in der DACH-Region haben erfolgreich auf fixierungsfreie Konzepte umgestellt. Die Erfahrungen zeigen: Sturzraten steigen nicht an, die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner verbessert sich deutlich, und das Pflegepersonal berichtet von einer höheren Arbeitszufriedenheit.
Bibliografische Angaben
| Typ | Fachartikel |
| Quelle | Die Schwester Der Pfleger, 01/2012 |
| Jahr | 2012 |
| Themengebiet | Pflegeethik, Altenpflege, Recht |