Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist ein rechtlich verbindliches Dokument, in dem eine urteilsfähige Person festlegt, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit zustimmt oder welche sie ablehnt. Im DACH-Raum ist dieses Instrument in der Schweiz (Art. 370–373 ZGB), in Deutschland (§ 1901a BGB) und in Österreich (Patientenverfügungs-Gesetz 2006) gesetzlich verankert.
Rechtliche Grundlagen im DACH-Vergleich
Schweiz
Seit dem revidierten Erwachsenenschutzrecht (2013) ist die Patientenverfügung im Zivilgesetzbuch geregelt. Jede urteilsfähige Person kann sie erstellen. Sie muss schriftlich verfasst, datiert und eigenhändig unterschrieben sein. Die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) wird eingeschaltet, wenn Unklarheiten bestehen oder keine Verfügung vorliegt.
Deutschland
Das Dritte Betreuungsrechtsänderungsgesetz (2009) hat die Patientenverfügung in § 1901a BGB verankert. Sie ist grundsätzlich formfrei, jedoch wird die Schriftform dringend empfohlen. Ergänzend sollte eine Vorsorgevollmacht erstellt werden, die eine Vertrauensperson zur Durchsetzung der Verfügung bevollmächtigt.
Österreich
Das österreichische Patientenverfügungs-Gesetz unterscheidet zwischen verbindlichen und beachtlichen Patientenverfügungen. Eine verbindliche Verfügung erfordert eine ärztliche Aufklärung und muss alle fünf Jahre erneuert werden. Beachtliche Verfügungen sind formfrei, haben aber geringere Bindungswirkung.
Inhalte einer Patientenverfügung
Typische Regelungsbereiche umfassen:
- Lebenserhaltende Massnahmen: Künstliche Beatmung, Reanimation, Dialyse
- Künstliche Ernährung: PEG-Sonde, parenterale Ernährung
- Schmerztherapie: Umfang der Analgesie, Sedierung
- Organspende: Bereitschaft oder Ablehnung
- Palliative Versorgung: Wunsch nach Komfortpflege
Rolle der Pflegefachpersonen
Pflegefachpersonen spielen eine zentrale Rolle bei Patientenverfügungen. Sie sind oft die ersten Ansprechpersonen für Patienten und Angehörige, wenn es um Fragen der vorausschauenden Planung geht. Advance Care Planning (ACP) ist ein strukturierter Gesprächsprozess, bei dem Pflegefachpersonen Patienten dabei unterstützen, ihre Werte und Behandlungswünsche zu reflektieren und zu dokumentieren.
Wichtige pflegerische Aufgaben sind:
- Initiierung von Gesprächen über Vorsorgeplanung
- Unterstützung beim Ausfüllen der Verfügung
- Dokumentation im Patientendossier und Sicherstellung der Zugänglichkeit
- Vermittlung zwischen Patient, Angehörigen und Ärzteschaft
- Regelmässige Überprüfung und Aktualisierung bestehender Verfügungen
Häufige Probleme in der Praxis
Studien zeigen, dass Patientenverfügungen oft zu vage formuliert sind, um in konkreten klinischen Situationen handlungsleitend zu sein. Formulierungen wie «keine lebensverlängernden Massnahmen» lassen erheblichen Interpretationsspielraum. Zudem ändern sich Behandlungspräferenzen im Verlauf einer Erkrankung — eine Verfügung, die im gesunden Zustand erstellt wurde, spiegelt möglicherweise nicht die Wünsche zum Zeitpunkt der Anwendung wider.
Die Kombination aus Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und professionellem ACP-Prozess bietet den besten Schutz für die Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten.
Quellen und weiterführende Informationen
Offizielle Formulare und Leitfäden sind erhältlich bei der FMH (Schweiz), der Bundesärztekammer (Deutschland) und der Österreichischen Ärztekammer. Organisationen wie Dialog Ethik und die Deutsche Hospiz- und PalliativVerband bieten kostenlose Vorlagen und Beratung an.