Nach intensiven Verhandlungen konnte der nationale Dachverband CURAVIVA Schweiz mit tarifsuisse ag einen gesamtschweizerischen Administrativvertrag abschliessen. Die Vertragspartner setzen mit dem Vertrag einen neuen Standard, der die Zusammenarbeit zwischen Versicherern und Alters- und Pflegeinstitutionen vereinfacht.
tarifsuisse, die grösste Einkaufsgesellschaft der Krankenversicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und CURAVIVA Schweiz, der nationale Dachverband von 1600 Alters- und Pflegeinstitutionen, haben einen Administrativvertrag abgeschlossen, dem sich die CURAVIVA–Kantonalverbände sowie deren Mitgliederinstitutionen anschliessen können. Dieser Vertrag regelt die administrativen Abläufe zwischen den Alters- und Pflegeinstitutionen von CURAVIVA Schweiz und den Krankenversicherern. Er vereinheitlicht unter anderem die Abläufe der Bedarfsmeldung, Rechnungsstellung und Leistungskontrolle.
CURAVIVA Schweiz und tarifsuisse streben an, dass die Pflegeleistungen von Alters- und Pflegeinstitutionen in der ganzen Schweiz nach demselben Verfahren abgewickelt werden, womit ein bedeutender Teil des bisher anfallenden Verhandlungs- und Verwaltungsaufwands eingespart werden kann. Bisher handelten die Leistungserbringer der stationären Langzeitpflege die Verträge mit den Krankenversicherern respektive deren Einkaufsgemeinschaften jeweils auf kantonaler oder gar einzelbetrieblicher Ebene aus.
Die Höhe des Beitrags, den die Krankenversicherer an die Pflege leisten, ist nicht Bestandteil des Administrativvertrags. Diese Beitragssätze regelt der Bundesrat einheitlich für die ganze Schweiz in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).