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Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege
Historischer Entscheid für den Pflegeberuf: SGK entlässt die Pflege aus dem Hilfsstatus.

Pflegefachpersonen sollen in Zukunft ihre Leistungen ohne ärztliche Verordnung bei den Krankenkassen abrechnen können. Das hat die nationalrätliche Gesundheits- und Sozialkommission SGK heute mit grosser Mehrheit entschieden. Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK ist sehr erfreut. „Das ist ein historischer Schritt für die professionelle Pflege. Endlich wird anerkannt, dass Pflege mehr ist als ein ärztlicher „Hilfsberuf“ und dass die Pflegefachpersonen durchaus  in der Lage sind, für ihre eigenen Leistungen die Verantwortung zu tragen, auch gegenüber den Krankenkassen“, sagt Yvonne Ribi, Geschäftsführerin des SBK.
 
Die Unterstützung der Patienten bei der Körperpflege und Ernährung, die Prävention von Komplikationen wie Wundliegen oder Thrombosen, die Beratung der Patienten und ihrer Angehörigen, damit sie einen möglichst grossen Teil der Pflege selber übernehmen können – das sind alles Leistungen, die Pflegefachpersonen bereits heute in eigener Kompetenz erbringen. Damit diese pflegerischen Leistungen aber von den Krankenkassen vergütet werden, braucht es bis anhin die Unterschrift eines Arztes, was in der Praxis zu einem völlig unnötigen administrativen Aufwand führt.
 
Mit dem nun von der SGK mit 19 zu 3 Stimmen verabschiedeten Gesetzestext für die  parlamentarische Initiative „Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege“ von Nationalrat Rudolf Joder sollen künftig solche Leerläufe und Doppelspurigkeiten wegfallen. Das KVG soll dahingehend geändert werden, dass Pflegefachpersonen künftig ihre Pflegeleistungen direkt mit der Krankenversicherung abrechnen können.

 

Am bewährten Delegationsmodell im Bereich der diagnostischen und therapeutischen Massnahmen ändert sich damit nichts. Hier verordnen weiterhin die medizinischen Fachpersonen die Behandlungsmassnahmen, wie zum Beispiel die Verabreichung von Medikamenten, das Einführen von Kathetern oder eine Atemtherapie. Die Gesetzesänderung wird nun in Vernehmlassung gehen und anschliessend im National- und Ständerat debattiert. Für eine erfolgreiche Umsetzung müssen beide Kammern dem Anliegen zustimmen.
 
Kommt die Gesetzesänderung durch, verliert die professionelle Pflege ihren bisherigen Status als „Hilfsberuf“. „Endlich wird anerkannt, dass Pflegefachpersonen dazu im Stande sind, auch gegenüber den Krankenkassen die Verantwortung für ihre Leistungen zu tragen“, sagt Yvonne Ribi, Geschäftsführerin des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK. „Das ist ein wichtiger Schritt für einen attraktiven Pflegeberuf und ein zukunftsträchtiges Gesundheitswesen. Ich bin überzeugt, dass so der hohen Ausstiegsrate im Beruf entgegengewirkt werden kann.“ Das sei wichtig vor dem Hintergrund, dass in der Schweiz bis ins Jahr 2030 die Zahl der über 65-Jährigen um über 50 Prozent steigen wird, verbunden mit einer entsprechenden Zunahme der pflegebedürftigen Menschen.

Quelle: Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK

Veröffentlicht: 2015-01-26

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