Zusammenfassung
Dieser Fachartikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen des Berufsgeheimnisses und der Geheimhaltungspflicht für Pflegefachpersonen. Die Schweigepflicht ist eine zentrale ethische und rechtliche Pflicht, die das Vertrauensverhältnis zwischen Pflegenden und Patienten schützt.
Rechtliche Grundlagen
- Schweiz: Art. 321 StGB (Verletzung des Berufsgeheimnisses)
- Deutschland: § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen)
- Österreich: § 121 StGB (Verletzung von Berufsgeheimnissen)
Umfang der Schweigepflicht
Die Schweigepflicht umfasst alle Informationen, die Pflegefachpersonen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erfahren — medizinische Diagnosen, persönliche Lebensumstände, familiäre Verhältnisse und finanzielle Situation der Patientinnen und Patienten.
Ausnahmen und Grenzen
In bestimmten Situationen bestehen Meldepflichten oder Entbindungen von der Schweigepflicht: bei Kindesmisshandlung, meldepflichtigen Infektionskrankheiten, Gefährdung Dritter oder mit Einwilligung der betroffenen Person.
Bibliografische Angaben
| Typ | Fachartikel |
| Quelle | Krankenpflege, 12/2011 |
| Jahr | 2011 |
| Themengebiet | Pflegeethik, Recht, Datenschutz |