Zusammenfassung
Diese Publikation erläutert die rechtlichen Grundlagen der Patientenverfügung in der Schweiz und deren Bedeutung für die pflegerische Praxis. Seit der Revision des Erwachsenenschutzrechts (2013) ist die Patientenverfügung im ZGB verankert.
Rechtlicher Rahmen
- Art. 370-373 ZGB: Jede urteilsfähige Person kann in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie zustimmt oder nicht
- Vorsorgeauftrag (Art. 360-369 ZGB): Ergänzend kann eine Vertrauensperson für Gesundheitsentscheidungen bestimmt werden
- Verbindlichkeit: Ärztinnen und Ärzte sind grundsätzlich an die Verfügung gebunden
Pflegerische Aufgaben
Pflegefachpersonen prüfen bei Aufnahme, ob eine Patientenverfügung vorliegt, dokumentieren diese und sorgen dafür, dass sie im Behandlungsteam bekannt ist. Bei Urteilsunfähigkeit setzen sie sich dafür ein, dass der Patientenwille respektiert wird.
Beratung und Begleitung
Pflegefachpersonen können Patientinnen und Patienten bei der Erstellung einer Patientenverfügung beraten und auf die Wichtigkeit einer regelmässigen Aktualisierung hinweisen.
Bibliografische Angaben
| Typ | Fachübersicht |
| Jahr | 2011 |
| Themengebiet | Pflegeethik, Recht, Patientenverfügung |